Dienstag, 3. Juni 2008

Verbot bestimmter Schnurlostelefone

     
 

 


Ein Hallo an alle,

Für Verbraucher kann es demnächst teuer werden: Vom 1. Januar 2009 an dürfen viele ältere Schnurlostelefone, die nach den Übertragungs-Standards CT1+ und CT2 senden, nicht mehr betrieben werden. Der Grund: Die Bundesnetzagentur hat die Frequenzen neu vergeben. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert ein hohes Bußgeld. Ob ein Schnurlostelefon künftig noch weiter genutzt werden darf, können Anwender am besten anhand der verwendeten Frequenzen erkennen. Darauf weist das Telekommunikationsmagazin "connect" hin.

Grunds채tzlich d체rfen ab kommendem Jahr Schnurlostelefone nur noch nach dem so genannten DECT-Standard arbeiten. Ob dies der Fall ist, l채sst sich meist der Bedienungsanleitung entnehmen. Findet sich dort kein entsprechender Hinweis, sollte der Nutzer in den technischen Daten nach den genutzten Frequenzen suchen. Funkt das Ger채t zwischen 1.880 und 1.900 Megahertz (MHz), handelt es sich um ein DECT-Ger채t und darf weiter betrieben werden - mindestens bis zum Jahre 2013.

Ab 2009 nicht mehr betrieben werden d체rfen CT1+-Ger채te, die auf den Frequenzen von 885 bis 887 MHz und 930 bis 932 MHz funken, so "connect". Ebenfalls k체nftig verboten sind CT2-Modelle, die auf Frequenzen von 864,1 bis 868,1 MHz senden.

Finden sich in der Bedienungsanleitung keine Hinweise auf Funkstandard oder Frequenzen oder ist die Anleitung nicht mehr greifbar, sollten Anwender beim H채ndler oder Hersteller nachfragen. Unter Umst채nden hilft auch das Internet weiter, indem man dort die Modellbezeichnung des Telefons in eine Suchmaschine eingibt. F체hrt dies alles nicht zum Erfolg, r채t "connect", auf Nummer sicher zu gehen und ein neues Telefon zu kaufen.

Gute DECT-Geräte gibt es bereits ab 50 Euro. Neue Modelle bieten zudem meist deutlich längere Akkulaufzeiten und mehr Komfort. Hintergrundinformationen zu allen aktuellen DECT-Modellen finden sich bequem jeweils mit Testbericht in der großen connect-Datenbank.

 

 

 


 
     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Kommentar:

  1.   Ende 1984 gen체gten die ersten Ger채te den strengen Bedingungen der auf die CEPT Empfehlung aufgebauten nationalen Fernmeldetechnischen Anschaltbedingungen der Postverwaltungen.   Das Mobilset 210 ( hier ein Archivfoto anmerk. d. Posters )...     ...war jenes Gerät dass erstmals einer größeren Personengruppe telefonische Verbindungen bei 900 MHz als Schnurlostelefon der ersten Generation ermöglichte, wenn auch noch etwas verrauscht und mit einfachen Leistungsmerkmalen.   Quelle   Und nun muss das alles 09 in den M체ll ( Müll, Müll - Sondermüll... ) ? <img width="19" src="http://

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