Sonntag, 1. April 2012

Mobbing/Cyber-Mobbing

 

Mobbing bzw. Cyber - Mobbing was ist das!

 

Cyber-Mobbing

"Klassisches" Mobbing ist ein aggressives Verhalten, mit dem ein anderer Mensch absichtlich körperlich oder psychisch über einen längeren Zeitraum geschädigt wird. Mobbing ist in der Regel kein individuelles Problem zwischen Täter(in) und Opfer, sondern muss als Prozess betrachtet werden, an dem eine ganze Klasse oder Gruppe in verschiedenen Rollen beteiligt ist. Die Ursachen für Mobbing sind vielfältig, es kann sich praktisch überall entwickeln, wo Menschen zusammen leben, lernen oder arbeiten. Die Anlässe für Mobbing sind häufig banal, mitunter genügt es, dass ein späteres Opfer "anders" als die anderen ist. Dies können äußere Merkmale sein (Kleidung, Style, Sozialstatus etc.). Aber auch Verhaltens- oder Arbeitsweisen, politische, kulturelle oder religiöse Zugehörigkeiten können einen Anlass für Mobbing geben.

Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings.

Cybermobbing weist im Grunde die gleichen Tatumstände auf, es bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täter(innen) nutzen Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer. Hierzu zählen im Internet E-Mail, Online-Communities, Mikrobloggs, Chats (Chatrooms, Instant Messenger), Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites und andere Anwendungen. Mobiltelefone werden für Mobbingaktivitäten genutzt, um die Opfer mit Anrufen, SMS, MMS oder E-Mails zu tyrannisieren. Die multimediale Ausstattung der Mobiltelefone mit Foto- und Videokamera, Sprachaufzeichnungsmöglichkeit und Internetzugang gibt jungen Menschen im Kontext des Mobbings leicht nutzbare Technologien an die Hand.

Beim Cybermobbing können die Täter(innen) rund um die Uhr aktiv sein, das heißt, ihre Aktivitäten erfordern keinen direkten Kontakt zum Opfer. Die Täter(innen) finden im Internet zudem ein großes Publikum: Tausende Menschen können die Taten verfolgen, sie kommentieren oder unterstützen. Die veröffentlichten Texte, Fotos oder Videos werden durch andere Personen weiterverbreitet und somit weiteren Menschen zugänglich gemacht. Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichungen zum Nachteil des Opfers sind somit weder zu steuern, noch sind sie überschaubar. Da das Internet nichts vergisst, also selbst gelöschte Inhalte immer wieder auftauchen können, ist es möglich, dass das Opfer selbst nach einer Beendigung des Konfliktes mit dem Täter immer wieder mit den Veröffentlichungen konfrontiert wird.
Quelle:
Polizeiliche Kriminalprävention

Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet. Dazu gehört auch der Diebstahl von (virtuellen) Identitäten, um in fremden Namen Beleidigungen auszustoßen oder Geschäfte zu tätigen usw.

„Mobbing im Netz lässt sich nie ganz verhindern unabhängig davon, wie sicher Netze sind oder ob sie über rote Knöpfe verfügen, mit denen man Angriffe im Netz melden kann. Denn: Die Auslöser für die Konflikte, für Beschimpfungen, Demütigungen und Beleidigungen im Netz sind auf den Schulhöfen, also in der realen Welt verankert. Und nur dort können sie auch gelöst werden und das je früher desto besser.“

Wer Opfer von Cyberbullying wird, kann zunächst meist nur hilflos reagieren. Mittels Argumenten hat man gegen eine anonyme Gruppe keine Chancen. Mangelndes Selbstbewusstsein verschärft dabei die Situation unter Umständen. Als Außenseiter kann man wie im wirklichen Leben auch hier von der Internetcommunity nur schwerlich bzw. keinen Beistand erwarten: steht erst einmal ein entwürdigendes Video im Netz, können es schnell Hunderte oder Tausende sehen und allzu schnell und einfach lässt sich eine bereits erfolgte Stigma nicht wieder entfernen. Hinzu kommt die Ungewissheit der Urheberschaft.

Eltern müssen mit den Betroffenen intensiv die Situation erörtern und auf alle Fälle im entsprechenden Fall die Schule informieren.[14] Erwachsene können bei Cyber-Mobbing gegen Kinder und Jugendliche auch eingreifen, indem sie möglichst schnell die Polizei informieren: diese kann die Täter unter Umständen identifizieren und eine Strafverfolgung einleiten; das ist allerdings dadurch erschwert, dass entsprechende Server oft im Ausland angemeldet sind und sich damit einer eventuellen Strafverfolgung entziehen bzw. nicht deutschem Recht unterliegen.

Bei jedem seriösen Netzwerkanbieter bzw. Seitenbetreiber besteht die Möglichkeit, beleidigende, unseriöse, unethische oder sonst wie auffallende Seiten, Profile oder Darstellungen zu melden und ihre Löschung zu beantragen.

Die Verbesserung der Medienkompetenz und des Verständnisses von Eltern, Lehrern und Erziehern steht mit an erster Stelle der Vorsorge. Der gut gemeinte Ratschlag, Computer und/oder Handy einfach auszuschalten und auszulassen, greift in einer medialen und vernetzten Wirklichkeit zu kurz; zudem gelten diese Regeln – sofern sie je von den Verantwortlichen aufgestellt wurden – nur bis zum Unterrichtsende, so dass sich diejenigen Fälle, bei denen nach der Schule entwürdigende Szenen gegebenenfalls mitgefilmt werden, durch diesen Ratschlag weder beeinflussen noch ausschließen lassen.

Cyber-Mobbing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Allerdings sind einzelne Formen von Cyber-Mobbing strafbar. Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. Jugendliche werden in der Regel mit einer Mindeststrafe von bis zu 10 Monaten Jugendhaft oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Auch kann es zivilrechtlich geahndet werden (zum Beispiel durch eine Abmahnung).

Cybermobbing findet allerdings auch in Foren oder auf Webseiten statt, die sich der deutschen Rechtsprechung völlig entziehen. Ein Großteil der als Cyber-Mobbing bezeichneten Aktivitäten haben sich auf Webseiten und Foren verlagert, die im Ausland angemeldet sind; allerdings ist es nach wie vor auch noch in deutschen sozialen Netzwerken ein Problem.[23]

Das Jugendschutzgesetz enthält spezielle Passagen, die sich auf Mediennutzung beziehen.[24] Im Zusammenhang mit gewalthaltigen Medien erscheint der Teilaspekt der Nachahmung, das Aufgreifen und Ausleben einer Idee durch junge Menschen als relevant für das Verständnis auch von Schulschießereien. Darauf deuten dort Nachahmungen von Heldenfiguren durch die Täter.[25] aus bekannten Filmen oder Computerspielen hin. Die Gefahr von Nachahmungstaten und Trittbrettfahrern steige zudem durch die Häufung der Fälle und der Medienpräsenz.

Bisher wird in Deutschland allerdings im Gegensatz z. B. zum Vorgehen in England keine kriminalpolizeiliche Statistik über den Einfluss von Cyber-Mobbing auf Suizide (von Jugendlichen) geführt.

Das OLG Köln stellt im November 2007 fest, dass „eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für eine Orientierung von Schülern und Eltern dienlich und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann. Gerade der schulische Bereich und die konkrete berufliche Tätigkeit von Lehrern sind durch Bewertungen gekennzeichnet, so dass es – auch vor dem Hintergrund eines Feedbacks – nahe liegt, diese im Rahmen einer Evaluation zurückzugeben. Sie stellen, obwohl in Notenstufen angegeben, eher gegriffene, subjektive Einschätzungen widerspiegelnde Wertungen dar, die dennoch geeignet sein können, Schülern und Lehrern eine gewisse Orientierung in der Einschätzung der bewerteten Kriterien zu ermöglichen.[26] Die genannten Foren können die Nutzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit unterstützen, da keine direkten Repressalien zu befürchten sind. Beispielsweise würden wahrscheinlich kurz vor anstehenden Beurteilungen wenige Schüler Unterrichtsmethoden ihres Lehrers als gerade ausreichend oder befriedigend bewerten. Grundrechtlich geregelt ist die Meinungsfreiheit in Art. 5 GG, welche allerdings ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre findet.

„Steht allerdings nicht eine Diffamierung oder Herabsetzung der Person als Ziel dieser Äußerungen im Vordergrund, sondern vielmehr die Bewertung von Eigenschaften, die sich jedenfalls auch im schulischen Wirkungskreis spiegeln, genießt auch hier die Meinungsfreiheit Vorrang. Dabei ist bei der Diktion und Formulierung der Kriterien auch auf den Sprachgebrauch der Zielgruppe (hier: Schüler und Jugendliche) abzustellen. Zudem schützt das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811). Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193). Vor allem reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2. Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).“

– OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2008[27]

Selbst unter Pseudonym wurde die private Meinungsäußerung von Rechtsprechungsseite gewürdigt:[28] „Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schutzwürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte.“ Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen als Schmähung darstellen.[29] Eine Äußerung ist als Schmähkritik anzusehen, wenn sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache bezieht, sondern jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen besteht.

Quelle:Wikipedia

 

20 Kommentare:

  1. Danke Volker,
    ein sehr umfangreicher Beitrag.
    Jetzt weiß ich auch endlich, was das für ein Gefühl ist, welches ich bisher nicht genau einordnen konnte, wenn mich jemand als dumm, ahnungslos, links und rechts orientiert oder gar blöd hinstellt, und fast jeden meiner Beiträge kommentieren muss oder sogar in anderen Foren verbreitet um mich als noch dummer darzustellen.

    LG Mona

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  2. Deswegen Mona fand ich das thema auch wichtig.Denn die Grenzen zwischen Kritisieren und Bloßstellungen verwischen sehr leicht.Gerade im Net wo die anonymität der betroffenen Personen groß ist,besteht sehr schnell die Gefahr das dinge aus dem Ruder laufen können!

    Aber Mona,find ich gut das dir mein Beitrag gefällt.
    Hoffe m,al das es andere genauso sehen!;-)

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  3. du hast dir mit den beitraegen viel muehe gegeben volker, dafuer danke ich dir.

    der grund aber, warum du dieses thema hier ansprichst,ist nicht das "arme opfer" alf,
    der sein forum schloss, weil seine mitglieder sich von ihm zurueckzogen und der
    rest der user die noch uebrig waren ihm endlich das was sie von ihm dachten, knallhart
    an den kopf warfen,
    nein, sondern
    du, soweit ich das mitbekam, in diese/s nachfolgegruppe-forum eintratst, wo dieselben
    user mitglied sind, die auch in der kneipe waren, nur ohne alf..."alf_freie_zone"...usw.

    diese user haben scheinbar jetzt ein problem mit dir, warum auch immer, ich denke
    wegen alfi.

    volker ich verstehe nicht warum du dort noch bist, trete doch aus oder lasse dich raustreten
    wenn du dich nicht selbst loeschen kannst,


    "Cyber-Mobbing

    "Klassisches" Mobbing ist ein aggressives Verhalten, mit dem ein anderer Mensch absichtlich körperlich oder psychisch über einen längeren Zeitraum geschädigt wird"

    genau dieses aggressive verhalten trifft auf alf zu, er kann nur beleidigen,beleidigen und nochmals beleidigen.
    in diskussionen wo alf sich einmischt/e um seine vorgefertigten meinungen zu den einzelnen Themen loszuwerden,
    (fuer mich senfsoßen),
    gehen/gingen niemals friedlich ihrem ende zu.

    in einer alf_freien_zone waere die luft reiner,

    in diesem sinne
    lg exchance

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  4. Exchance kompliment,du hast es fast genau erkannt.
    Wobei ich meine Person da als eher nebensächlich betrachte.Aber das thema an sich find ich weitaus wichtiger.
    was war in der Vergangenheit vorgefallen und worauf ist es hinausgelaufen!
    Aus einen oder auch mehreren Konflikten/Diskussionen ist etwas passiert was m.E. absolut aus dem Ruder gelaufen ist.Das ist nun mal eine tatsache,ich für meinen teil will eigentlich nur ruhe reinbringen.Denn was da passiert ist kommt leider immer öfters vor.Und wie ich schon gesagt habe verschwimmen leicht die Grenzen!

    -nein, sondern
    du, soweit ich das mitbekam, in diese/s nachfolgegruppe-forum eintratst, wo dieselben
    user mitglied sind, die auch in der kneipe waren, nur ohne alf..."alf_freie_zone"...usw.

    diese user haben scheinbar jetzt ein problem mit dir, warum auch immer, ich denke
    wegen alfi.

    volker ich verstehe nicht warum du dort noch bist, trete doch aus oder lasse dich raustreten
    wenn du dich nicht selbst loeschen kannst,-

    Der grund ist ganz einfach,A - ein verbaler Angriff auf meine Person ist dann nicht mehr so einfach wie davor.
    B - ich bin wohl irgentwie auch ein Gutsmensch und hoffe trotz Altersstarrsinn darauf das man sich trotzdem wieder auf einer normalen ebene begegnet.
    Außer das so ein Konflikt entstanden ist,bin ich trotzdem der meinung das dies auch allgm. ein thema im Start sein sollte.Ich habe den Bericht extra neutral gehalten weil der Start ein neutrales Forum bleiben soll.
    Alles andere dafür habe ich meine Site wo ich tachless spreche und es eigentlich nicht hier mit übertragen will.
    Ich hoffe das ich deine Fragen dazu ausreichend beantwortet habe!;-)

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  5. @ volker

    "Ich hoffe das ich deine Fragen dazu ausreichend beantwortet habe!;-)"

    mehr moechte ich auch nicht wissen, volker*lol*
    und ob du in der besagten gruppe bleibst oder nicht, ist einzig und allein deine sache.

    was mobbing-cybermobbing betrifft, das geht meist nicht ohne rechtsbeistand ab,
    jedenfalls nicht im Netz.

    auf deiner seite las ich schon, ich gebe dort aber keine kommentare ab, kannst dir
    sicherlich denken warum!!!!

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  6. Moin Volker,

    alles in Allem ist der Grund für so ein Posting immer unangenehm.

    Ob ich mich nun angesprochen fühle, weil da ständig jemand meint an mir herumzunörgeln (damit meine ich Alf, und nicht wirklich konstruktive Kritik), oder Du Dich gerade diesem "Mobbing & Nörgeln" ausgesetzt fühlst.

    Ich hab mich jetzt auch auf Deiner Seite umgeschaut und verstehe die Empörung.

    Auch ich werde dort aus dem gleichen Grund nichts schreiben aus dem Exchange nichts schreibt.

    Zitat Exchange: "in einer alf_freien_zone waere die luft reiner," (nun, so ganz rein wird die wohl nie denke ich)

    Bezüglich eines Rechtsbeistandes gibt es da ganz prominente Anwälte wie z.B. Ralf Höcker, die sich nach angemessener Bezahlung sicher gern solchen Fällen zuwenden.

    Ansonsten wünsche ich mir eigentlich nur - egal wo und was und welchen Unsinn ich poste - nicht mehr dieses Eingangs von mir oben beschriebene Gefühl.

    Aber Wunschdenken ist eben nur Wunschdenken, und hat selten mit der Realität etwas gemeinsam.

    LG Mona

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  7. Moin!
    Mobbing lebt vom mitmachen und 9 von 10 Befragten finden Mobbing gut!
    Gruß
    K.

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  8. mobbing am arbeitsplatz, mobbling unter schulkindern und aehnliches,
    das kann zu koerperlischen und psychischen schaeden fuehren,
    hier waere unter umstaenden ein rechtsbeistand (dringend) notwendig.

    es gibt auch user, mehr als wir denken, die sich, wie z.b. von einem alf, angegriffen und verletzt
    fuehlen,
    aber:
    sind es solche menschen wert
    (wie alf) mit ihnen vor den kadi zu ziehen?

    nein,denke ich,
    diese betroffenen (verletzten) user ziehen sich zurueck um nicht mehr ins schussfeld solcher
    aggressionen zu geraten.

    ich fuer mein teil wuerde ein friedliches fuer- und miteinander unbedingt vorziehen,
    wir sollen uns doch untereinander helfen.. und nicht kritisieren

    wenn ich dann wieder diesen alf lese, mit seinen boesartigen unterstellungen und
    masslosen beleidungen, dann steigt mir der kamm*lol*

    nach dem motto: user_helfen_user, dafuer ist diese gruppe eigentlich gedacht,
    denke ich jedenfalls,

    freundliche gruesse in die runde werfend...
    exchance




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  9. Moin!
    Du hast ja recht, ich frage mich aber nur, wie ich meine Kindheit überstanden habe - wenn heute schon jeder, bei der kleinsten Kritik meint er würde gemobbt. Klar gibt es die subjektive Einschätzung, aber auch die seelische Belastung.
    Vielleicht bin ich ja zu sensibel.
    Gruß
    K.

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  10. michel, die seelische belastung ist die schlimmste, die macht krank

    lg exchance

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  11. Cyber-Mobbing...
    ...hat mit Kritik in Onlineforen nichts zu tun...

    Wer behauptet ich würde, oder hätte jemals, jemanden im Netz gemobbt, der hat wirklich nichts begriffen...

    Ich kritisiere und/oder kommentiere Beiträge aber ich gehe nie - so wie hier wieder geschehen - auf User los, ohne dass überhaupt ein Beitrag von ihnen im Thread steht...

    Was echance z.B. hier im Thread, und in vielen anderen Thread auch, macht - das versteht man unter Mobbing...
    Lieve groetjes vom
     

     

    Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

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  12. kopfschuettel, du wirst es nie begreifen, alfi,

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  13. ...und ich behaupte Alf,

    dass DU nicht nur "User" sondern auch "Menschen" dauerhaft und nachhaltig gemobbt, diskriminiert, und bloß gestellt hast!

    Dass Deine angebliche "Kritik" allein dazu dient, Dich als "Mobber", als Besten, Tollsten und Allwissenden darzustellen.

    DU nach wie vor "Menschen" und nicht nur "User" allgemein beleidigst, herabsetzt, und auch noch behauptest, dass diese oder jene nichts begriffen habenvon Deiner Intention Recht zu haben. So wie auch wieder in diesem erneuten Beitrag von Dir.

    Du kritisierst Beiträge?

    Also meine hast Du bis jetzt größtenteils untergraben, sie zur Lächerlichkeit halber in Deiner nicht mehr vorhandenden Kneipe gepostet, und mir mitgeteilt:, "Willst Du es nicht verstehen Mona!" bis ich dem ein Ende setzen wollte und konnte.

    Du lügst auch an anderen Stellen, allein auf Deinem Profil bei Multiply <- was Dich ja angeblich so anwidert...ich will auch gar nicht weiter ausholen, da wird mir übel.

    Mein Wunschdenken in Deine Richtung entwickelt sich immer zum Wunschk...

    und wieder schüttel... und Brrrr...

    LG Mona

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  14. Im Übrigen,

    was Mobbing und dessen Unarten und Verwirrung so bewirken kann.

    Hierzu eine wahre Geschichte:

    Es ist schon eine ganze Weile her, meine älteste Tochter besuchte die 6te Klasse der Grundschule.
    Na klar gab es Streit unter den Mädels und Jungs, dem einen oder der anderen wurden Streiche gespielt. Es gab auch mal ein blaues Auge, oder die Tränen, wenn sich die Freundinnen mal wieder gegen einen verschworen hatten. Alles in allem ein ganz normales vorpubertierendes Schulleben.

    Nach diesen Sommerferien kam ein neuer Schüler in die Klasse. Er war nun der neue unter den 32 alt bekannten, aber niemand hatte ein Problem damit.

    Die alten Cliquen stritten sich wie bisher, doch im Grunde war die Klasse, trotz der kleinen Differenzen ein über Jahre hinweg gewachsener Verbund. Und auch wenn einer den anderen nicht immer mochte, so waren Sie eben doch eine Einheit.

    Paul war neu, und niemand hatte etwas dagegen, dass er nun dazu gehörte.

    Aber irgendwie war Paul auch anders, wie sich im Laufe der Wochen herausstellte. Manchmal tobte er und schrie die anderen an, er hat auch zugeschlagen, wenn ihm etwas nicht passte, und zerstört, was ihm im Wege stand.

    Nunja, meine Tochter umgeht so etwas eigentlich, hält sich fern von Randalierern und sucht diplomatische Lösungen.

    Doch dieses Mal wurde ich zu einem außerordentlichen Elternabend eingeladen. Ich fragte Sie warum und was denn los sei?
    Sie druckste herum: "Mama, ich kann das nicht verraten."
    "Wie? Was denn? "
    "Na da gab es Ärger in der Schule." "Welchen Ärger?" "Darüber möchte ich nicht reden, Mum!"

    Elternabend:
    Wir möchten Sie darüber informieren, dass einer unserer Schüler der Klasse einen Stuhl durch das Fenster des Obergeschosses geworfen hat. Es wurde zum Glück niemand verletzt. Dieser Junge wurde von den Mitschülern in die Enge getrieben und reagierte mit diesem Wutausbruch.

    Ich hob die Hand. Welcher Junge war das denn? Ich kenn die doch alle!

    Schweigen! Darüber dürfen wir nicht reden, wir wollten Sie nur informieren.

    Häh?

    Bin planlos nach Hause, und fragte mich was das alles soll.

    "Maria, erzähl doch mal bitte, was wirklich los ist."

    "Ach Mama, der neue, der Paul, der ist irgendwie anders."

    "Wie anders mein Schatz?" "Nunja, der will immer Recht haben, und wenn das dann nicht so klappt mit dem Recht haben, oder die anderen etwas anderes wollen, dann flippt der aus." Haut um sich und mehr.

    Ein weiterer Elternabend wurde einberufen.

    Hier stellten sich Eingangs die Eltern von Paul vor. Unser Sohn hat ADHS.

    Es tut uns leid, dass es hier zu Ausschreitungen gekommen ist, Paul bekommt nun Medikamente und wird ruhig gestellt.

    Genau in diesem Augenblick stand ich auf, und mir war nach Übergeben zumute!

    Nachdem wieder etwas Luft zum Atmen da war, stellte ich die Frage an die Lehrkräfte? Wussten Sie davon? Und wo waren Sie eigentlich während der Ausschreitungen? Aufsichtspflicht?

    Ja, wir wussten es, hofften aber Paul würde sich integrieren. Es war Vertretungsstunde und niemand zuständig.

    Es wurde viel diskutiert an diesem Abend. Eine Klasse, die bisher ganz gut mit ihrem Gefüge zurechtkam, wurde vor eine neue Aufgabe gestellt.

    Die Lehrerin stellte ein Konzept vor, wie jetzt weiter mit der Situation umgegangen wird.

    2 Psychologen wurden vorab eingeladen, die erklärten, warum Kinder mit ADHS ganz besonders behandelt werden müssen.
    Sie erklärten, dass sie sich für die Klasse einsetzen werden, und in 4 Wochenstunden das Problem nicht nur erörtern, sondern die Kinder darauf vorbereiten werden, wie Sie mit Paul umzugehen haben.

    Natürlich kosten diese Beratungsstunden Geld, daher wurden die 30 Elternpaare dazu aufgefordert, jeweils 50 Euro zu zahlen, damit die Psychologen die Klasse in den Wochenstunden darauf vorbereiten kann, wie sie mit dem Paul umzugehen hat

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  15. im netz findet man viele seiten ueber aufmerksamkeitsdefizit - hyperaktivitaetsstoerung.

    frueher nannte man solch ein kind (meist jungens) "zappelphillip"
    die wutausbrueche des kindes schrieb man meist den vererbten genen zu

    dass die Lehrer ueber den zustand des jungen bescheid wussten und denselben
    den mitschuelern nicht weitergeben durften, verstehe ich nicht.

    die psychologennummer, wofuer die eltern der mitschueler zahlen sollten, ist mir ebenfalls
    ein raetsel.

    der junge muesste unbedingt einzel therapiert werden, so ist es in meinem
    bundesland...schulpolitik..brrrr

    ich denke, so wie deine toechter, waeren auch andere schueler bereit auf den jungen
    zuzugehen und ihm bei seinen anfaellen zu helfen, ihm zur seite zu stehen, das
    hilft ungemein.

    ob sich ADHS ganz verliert, auswaechst wie man sagt, ist umstritten.

    ich kenne einen jungen mann, jetzt 25 jahre, ihm merkt man diese hyperaktivitaet
    ab und an noch an, er wird unruhig und zappelig, vor allem wenn er unter
    stress steht.

    lg exchance

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  16. Darf ich einen Stalker öffentlich anprangern, seinen Namen und seinen Wohnort
    im Internet nennen? Die deutsche Top-Hochspringerin Ariane Friedrich hat eine
    anzügliche Mail eines Mannes auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Damit hat
    sie sich keinen Gefallen getan, sagt Medienrechtler Thomas Hoeren.

    Der Fall Ariane Friedrich sorgt derzeit für
    Gesprächsstoff. Die deutsche Hochspringerin hat auf
    ihrer
    Seite beim Online-Portal Facebook
    eine Mail eines Mannes mit geschmacklosem
    Inhalt veröffentlicht: „Willst du mal einen schönen Schw*** sehen, ...“, habe
    ihr der Mann geschrieben und eine Datei angehängt, schreibt Friedrich auf ihrem
    Profil. Friedrich hat sich gegen den Stalker gewehrt. Allerdings hat sie nicht
    nur Anzeige bei der Polizei erstattet, sondern auch den Namen sowie Wohnort des
    Mannes im Internet veröffentlicht.
    Quelle:der Westen

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  17. Ich glaube nicht...
    ...dass sie das darf, Volker...

    Selbst wenn man es ihm beweisen kann und er verurteilt wird, darf sie das nicht, glaube ich - es ist immer noch üble Nachrede...

    Kann man es ihm nicht beweisen und er wird nicht verurteilt - wäre es sogar Verleumdung...Auch der Inhalt einer eMail unterliegt m.W. dem Briefgeheimnis und darf nicht veröffentlicht werden, so viel ich weiß...
    Lieve groetjes vom
     

     

    Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

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  18. ähnliche Bedenken werden auch in dem Bericht geäußert.Aber auch hier stellt sich die Frage"Was ist als Selbschutz zulässig,oder ab wann läuft man selber Gefahr straffällig zu werden"!
    Ich pers. denke das dieses thema und auch das thema Urheberrecht im Internet noch einiges an Diskussionen aufwerfen wird.

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  19. Prof Thomas Hoering...
    ...Professor für Zivil-und Internetrecht hat soeben mein Amateurwissen in WDR2 völlig bestätigt...

    Das kann für die Dame richtig teuer werden ( er rechnet mit 5000 -6000 Euro Strafe ) falls der Mann Anzeige erstattet...
    Was den Mann erwartet wenn er gegebenenfalls, wegen was weiß ich, verurteilt würde weiß keiner weil nicht klar ist wie oft er das schon gemacht hat, und so weiter...

    Aber nach der Unschuldsvermutung ist z.Zt. nicht klar ob der von dem Mädel in Facebook beschuldigte sich überhaupt hat etwas zuschulden kommen lassen...

    Und dann ist diese Sportlerin auch noch Polizistin - sie sollte es eigentlich wissen...
    Lieve groetjes vom
     

     

    Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

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