Donnerstag, 9. Februar 2012

Zensur und Meinungsfreiheit.

Zensur und Meinungsfreiheit.

 

Was ist Zensur oder Meinungsfreiheit in einem Forum überhaupt?

 

Zensur:

 

Man hat in Foren weder theoretisch noch praktisch überhaupt eine Möglichkeit zur Zensur.

Der Begriff Zensur beschreibt nämlich grundsätzlich erst mal die "Staatliche Vorabkontrolle" von Medien.

Mit Medien sind Massen-Medien gemeint die auch eine gewisse Verbreitung haben.

Ein Forum und hätte es auch mehr als 5.000 Besucher am Tag ist sehr weit von der  Definition Massenmedium entfernt.

 

Zensur bezeichnet auch die Nichtzulassung von Inhalten.

Ein unangebrachter Kommentar z.B., mit den Worten du Blödmann, ist sicher für den Poster eine immens wichtige Aussage, hat aber richtig gesehen überhaupt keinen Inhalt .

 

In Deutschland wird das Recht zur freien Meinungsäußerung und das Verbot der Zensur durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert:

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

 

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verbietet die Vorschrift allerdings nur die Vorzensur.

Als Vor- oder Präventivzensur werden dabei 

...einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) bezeichnet (BVerfGE 33, 52 [1]).

 

Dagegen soll die Nachzensur, also die Kontrolle einer Äußerung nach ihrer Veröffentlichung, nicht generell verboten sein.

 

 

Meinungsfreiheit:

 

Was ist überhaupt eine Meinung?

 

Beispiel:

 

Ich mag Mona nicht!

Das ist eine Meinung!

 

Niemand mag Mona!

Da ist keine Meinung, das ist eine falsche Tatsachenbehauptung.

Eine Tatsachenbehauptung ist alles was dem Beweis zugänglich ist.

Kann der Schreiberling nicht beweisen, dass er alle Menschen die Mona kennen, gefragt zu haben ob sie sie mögen oder nicht, und hat auch nur einer gesagt er mag Mona, dann ist eine solche Äußerung verboten da sie eine Tatsachenbehauptung und keine Meinungsäußerung darstellt.

 

 

Ich bin der Meinung niemand mag Mona.

Ist ebenfalls eine unerlaubte falsche Tatsachenbehauptung.

Der Irrglaube das die Wertung einer Aussage sich durch Zusätze wie ich meine oder ich glaube revidieren lässt ist weit verbreitet.

Fakt jedoch ist das das Bundesverfassungsgericht diesen Versuchen die Meinungsfreiheit auszuweiten und unerlaubten so genannten Versteckten falschen Tatsachenbehauptungen Tür und Tor zu öffnen, längst einen Riegel Vorgeschoben hat.

 

Mona ist doof.

Das ist zwar eine Meinung aber dennoch verboten.

Diese Meinung beinhaltet zwar weder eine Tatsachenbehauptung noch eine Beleidigung, jedoch enthält sie ein Werturteil.

Ein Werturteil ist die Abgabe einer Wertung über eine Person.

Werturteile sind aber nur dann erlaubt wenn sie nicht ausschließlich schmähende Absichten haben und sich mit der Sache an sich befassen.

Ausschließlich schmähend ist eine Wertung immer dann, wenn sie eine Person bewusst zum Zwecke des Schlechtmachens darstellt.

 

Nun zu Artikel 1 des Grundgesetzes, die Sache mit der Würde.

 

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Die Würde eines Menschen verletzt alles, was ihn beleidigt, herabwürdigt und in einem falschen Licht darstellen lässt etc.

Artikel 5 des Grundgesetzes regelt die Meinungsfreiheit.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert  zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

Den Absatz 2 möchte ich an dieser Stelle gern noch einmal wiederholen:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

LG Mona

4 Kommentare:

  1. Cool Mona,
    da hast du dir ja richtig Mühe gegeben,ich muß sagen das Posting gefällt mir sehr gut!

    Wer hätte gedacht das der Start auf Multiply zur Politischen Weiterbildung anregt!

    AntwortenLöschen
  2. Moin Volker :-)

    so Cool bin ich gar nicht und auch nicht die Texte!

    Ich hab das irgendwo nachgelesen und dann in eine Form gebracht, die ich für mich (und evtl. auch für den Start Spezial) vertretbar finde.

    Es sind unsere Gesetze, die das so regeln.

    Ich hoffe, gerade diese haben in der Form noch lange Gültigkeit.


    LG Mona

    AntwortenLöschen
  3. Und da es keine wirklichen Wahrheiten gibt, sondern nur Fragen, zumindest meinerseits, hab ich dazu ein interessantes Video gefunden:



    LG Mona

    P.S. Und dauernd darauf hingewiesen zu werden, dass Google seine Datenschutzbedingungen ändert macht mich nachdenklich.

    AntwortenLöschen
  4. Moin!
    ... und wie sagte schon FJS - es ist eine Lüge bzw. eine falsche Behauptung, wenn man bei einem Zitat das Wesentliche weg lässt und damit dem Gesagten einen anderen Sinn gibt.
    Gruß
    K.

    PS: Mag die Beispiele nicht, die oben stehen!

    AntwortenLöschen