Mittwoch, 14. Januar 2009

Neues Urteil zur Mitstörerhaftung: für Forenbetreiber interessant!

 
Internet-Services 13.01.2009 | 14:28
 

Neues Urteil zur Mitst철rerhaftung: Website-Betreiber mit Forum oder Kommentarfunktion brauchen Beitr채ge nicht vorab kontrollieren, m체ssen aber umgehend aktiv werden, wenn es Beanstandungen gibt.

In dem Ludwigshafener Prozess (Urt. v. 23.10.2008 - Az.: 2 g C 291/08) ging es um ein Schmerzenzgeld in H철he von 2.500 Euro. Der Kl채ger f체hlte sich in seinem Pers철nlichkeitsrecht verletzt, weil eine unbekannte Person in dem vielfach besuchten Forum vor der Firma des Kl채gers gewarnt hatte. Dieser machte nun geltend, dass der Betrieb seiner Firma gef채hrdet sei, da sein Ruf durch den Beitrag rechtswidrig gesch채digt werde. Die Forenbetreiber legten dar, dass sie nach Mitteilung durch den Kl채ger die beanstandeten Postings sofort gel철scht h채tten.

Das Amtsgericht Ludwigshafen best채tigte, dass Forenbetreiber keine Pflicht haben Inhalte vorab zu pr체fen, wenn ein Forum sehr umfangreich ist (
짠 7 Abs. 2 Telemediengesetz). Rechtswidrige Beitr채ge m체ssen aber umgehend gel철scht werden, wenn der Webseiteneigner davon Kenntnis erh채lt (짠 10 Telemediengesetz), sonst haftet er als Mitst철rer f체r Beitr채ge seiner Forenmitglieder.

In diesem Fall hatte der Webseitenbetreiber sehr schnell reagiert, so dass die Klage auf Schmerzenzgeld abgewiesen wird. Die Auffassung des Landgerichts Ludwigshafens liegt damit auf einer Linie mit den Landgerichten aus Berlin, D체sseldorf und M체nchen, w채hrend das
Hamburger Landgericht eine strengere Auffassung 체ber die Mitst철rerhaftung hat.(Martin Bobowsky)

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