Sonntag, 29. April 2012

Carol...

Weiß jemand...

...wie es unserer ehemaligen "MSN-Start-Spezial-Managerin" Carol geht...?
Ich hatte den letzten E-Mail-Kontakt mit ihr 2009 und nun vor einigen Wochen wieder versucht sie über alle mir bekannten E-Mail-Addis zu kontaktieren - aber sie meldet sich leider nicht...

Auch andere EX-MSN'ler versuchen, leider ohne Erfolg, sie zu erreichen, so viel ich über Facebook u.s.w. weiß...

Hier auf Mullibrei hat sie sich über Jahre auch nicht mehr gemeldet - ich hoffe doch sehr dass es ihr, zumindest den Umständen entsprechend, gut geht...

Lieve groetjes vom

 

 

Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

Donnerstag, 26. April 2012

2013 kommt der erste HD-Livestream der Erde

Das US-Unternehmen Urthecast plant, ab Anfang des nächsten Jahres einen Livestream von der Raumstation International Space Station (ISS) anzubieten. Die HD-Übertragung soll (nahezu) in Echtzeit erfolgen, derzeit werden die dafür benötigten Kameras gebaut.Google Earth ist zweifellos eine nette Sache, von Echtzeit kann hier allerdings keine Rede sein. Laut einem Bericht von 'Mashable' wird es demnächst aber die Möglichkeit geben, das Gefühl zu bekommen, wie es ist, an Bord der internationalen Raumstation ISS zu sitzen.
Das US-Startup '
Urthecast' hat nämlich angekündigt, dass man demnächst den ersten HD-Livestream der Erdoberfläche anbieten wird, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Unternehmensmitgründer Scott Larson sagte gegenüber Mashable, dass man im Moment die Kameras zusammenbaue, diese sollen im Frühsommer fertig sein. Das Kamerasystem soll in der Lage sein, Objekte ab einer Größe von einem Meter zu erkennen.


 

Quelle:WinFuture


Urthecast stellt sich vor

Temporäre Dateien löschen

http://virus-protect.org/temp.html
Sicherheit im Internet, hier findet man hilfreiche Tipps!

Mittwoch, 25. April 2012

Wusstet ihr außerdem...

...dass man hier auf Mullibrei...

...einen Thread mit einem einmalig ablaufenden Sound öffnen kann...?

Lieve groetjes vom

 

 

Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

Montag, 23. April 2012

Hotmail-Account gesperrt

Hotmail...

...stuft nun Rundmails ( z.B. Newsletter mit mehreren Empfängern ) über Cc oder Bcc als Spam ein und sperrt rigeros die Accounts...

Ja ja, das wurde allen Hotmail-Usern irgendwann mal mitgeteilt - das stimmt...

Das ist mir aber doch passiert als ich vor wenigen Wochen für 1 Woche stationär in einer deutschen Uni-Klinik war und von dort aus versuchte unseren Tennisclub-Newsletter über meinen Hotmail-Account zu versenden weil ich in DE über meinen niederl. Provider- eMail-Account keine eMails versenden kann ( warum, weiß ich nicht ).

Hotmail hat zwar den Newsletter versendet, aber dann sofort das Konto gesperrt und man musste es mit der zweiten hinterlegten eMail-Addi mit einem zugesandten Code wieder entsperren.

Leider war diese, von meinen zig-eMail-Addis, gerade wegen up date des betreffenden Accounts nicht erreichbar und ich musste mich durch den Hotmail-Support quälen um das Teil wieder entsperrt zu kriegen...

Also - aufpassen... !

Lieve groetjes vom

 

 

Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

Sonntag, 22. April 2012

Wusstet ihr...

...das man hier Youtube-Videos auch automatisch starten kann...?

Lieve groetjes vom

 

 

Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

Freitag, 20. April 2012

Legal, illegal, sch...egal ?

 
RP Online hat folgendes geschrieben:
Entscheidung im Hamburger Landgericht

Youtube muss mehrere Musiktitel aus dem Netz nehmen

Urteil gegen Youtube: Das Video-Portal muss mehrere von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Musikbranche. Es gilt als Symbol für die gesamte Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht. Mehr...

Es ging in Hamburg u.a. um zwei kleine Italiener aus Napoli...

Es kann also nun ganz gut sein dass dieses Video inzwischen in DE und hier im Posting nicht mehr angezeigt wird...
Was also tun um es dennoch sehen zu können...?

Eine Antwort gibt "Hide my ass"...

Einfach die URL: http://www.youtube.com in das Eingabefeld dieses Proxie-Anbieters eingeben und man surft danach über "Hide my ass" auf Youtube ohne dass das Portal erkennt woher man kommt ( denn dieses Gerichts-Urteil gilt nur für DE ).

Dann noch die "Zwei kleinen Italiener" in das Suchfeld von Youtube eingeben und Conny trällert unbeschwert ihr Liedchen...

Lieve groetjes vom

 

 

Et es wie et es, et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange...

Donnerstag, 19. April 2012

Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

http://www.frag-einen-anwalt.de/
Für alle die, die mal eben ein wenig Rechtsberatung brauchen :-)

Bildverkleinerer

Moin Ihr Lieben,

da ich aufgrund meiner Arbeit sehr viele (hochauflösende) Bilder Hin- und Her schicken muss, hat es mich doch sehr genervt, diese oft einzeln verkleinern zu müssen.

Das kostet Zeit.

Und da hat mir ein guter Freund einen Tipp gegeben, wie man die Bilder völlig einfach und ohne grosse Programminstallation mal eben schnell verkleinern kann um sie zu versenden.

Nicht nur, dass der Autor dieses Programmes überr eine Menge Humor verfügt, nein, es ist in seiner Struktur ganz einfach und ohne grosse Installation anwendbar.

Ich möchte Euch das gern weitergeben, vll. hat ja einer Verwendung dafür:

http://www.dr-wuro.de/verkleinerer.html

Viel Spass damit

LG Mona

Dienstag, 17. April 2012

Ich hasse Montage (Tuningtools unter Vista SP2)

Moin!

Nach dem Urlaub habe ich mir mal die Programme CClean und ITunes angeschaut. Von vielen "Tuningprogrammen" habe ich aus Überzeugung oftmals abgeraten.

 

Nun habe ich an meinem Vista Rechner das ausprobiert - und hätte wohl doch von meiner Überzeugung nicht abweichen sollen.

 

Die Vista Anmeldekonten, die als Administrator konfiguriert sind, sind keine echte Administratoren. Das System schützt sich somit. Die Bedienung und Konfiguration ist eine Mischung aus NT und Server 2000.

 

Nach Nutzung der Programme war der IE und Firefox nicht mehr durch den Nutzer zu starten. Beim Starten mit rechter Maus und als Admin starten konnte Firefox genutzt werden. Der IE meldete, er wäre kaputt und die Datenausführungsrichtlinien wären der Grund fürs Beenden. Ein Fenster blieb offen. Halb so schlimm, dachte ich, und ging in die Systemwiederherstellung, um das System zurückzusetzen.

 

Nun kam meine Lieblingsmeldung "Systemwiederherstellung fehlgeschlagen!"

 

Die Änderungen betrafen jedoch nur den angemeldeten Nutzer, So konnte ich ein neues Konto anlegen und den angegriffenen Nutzer löschen.

 

Fazit: Die Programme sind prima zum Löschen von Historien und ähnlichem. Das Putzen der Registrierung ist in so fern gefährlich, weil irgendwo Rechte verändert oder gelöscht werden, die ich auch nach vierstündiger Suche nicht wieder herstellen konnte.

 

Vista SP 2, IE 9, Firefox 11

Gruß

K.

Sonntag, 1. April 2012

Mobbing/Cyber-Mobbing

 

Mobbing bzw. Cyber - Mobbing was ist das!

 

Cyber-Mobbing

"Klassisches" Mobbing ist ein aggressives Verhalten, mit dem ein anderer Mensch absichtlich körperlich oder psychisch über einen längeren Zeitraum geschädigt wird. Mobbing ist in der Regel kein individuelles Problem zwischen Täter(in) und Opfer, sondern muss als Prozess betrachtet werden, an dem eine ganze Klasse oder Gruppe in verschiedenen Rollen beteiligt ist. Die Ursachen für Mobbing sind vielfältig, es kann sich praktisch überall entwickeln, wo Menschen zusammen leben, lernen oder arbeiten. Die Anlässe für Mobbing sind häufig banal, mitunter genügt es, dass ein späteres Opfer "anders" als die anderen ist. Dies können äußere Merkmale sein (Kleidung, Style, Sozialstatus etc.). Aber auch Verhaltens- oder Arbeitsweisen, politische, kulturelle oder religiöse Zugehörigkeiten können einen Anlass für Mobbing geben.

Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings.

Cybermobbing weist im Grunde die gleichen Tatumstände auf, es bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täter(innen) nutzen Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer. Hierzu zählen im Internet E-Mail, Online-Communities, Mikrobloggs, Chats (Chatrooms, Instant Messenger), Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites und andere Anwendungen. Mobiltelefone werden für Mobbingaktivitäten genutzt, um die Opfer mit Anrufen, SMS, MMS oder E-Mails zu tyrannisieren. Die multimediale Ausstattung der Mobiltelefone mit Foto- und Videokamera, Sprachaufzeichnungsmöglichkeit und Internetzugang gibt jungen Menschen im Kontext des Mobbings leicht nutzbare Technologien an die Hand.

Beim Cybermobbing können die Täter(innen) rund um die Uhr aktiv sein, das heißt, ihre Aktivitäten erfordern keinen direkten Kontakt zum Opfer. Die Täter(innen) finden im Internet zudem ein großes Publikum: Tausende Menschen können die Taten verfolgen, sie kommentieren oder unterstützen. Die veröffentlichten Texte, Fotos oder Videos werden durch andere Personen weiterverbreitet und somit weiteren Menschen zugänglich gemacht. Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichungen zum Nachteil des Opfers sind somit weder zu steuern, noch sind sie überschaubar. Da das Internet nichts vergisst, also selbst gelöschte Inhalte immer wieder auftauchen können, ist es möglich, dass das Opfer selbst nach einer Beendigung des Konfliktes mit dem Täter immer wieder mit den Veröffentlichungen konfrontiert wird.
Quelle:
Polizeiliche Kriminalprävention

Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet. Dazu gehört auch der Diebstahl von (virtuellen) Identitäten, um in fremden Namen Beleidigungen auszustoßen oder Geschäfte zu tätigen usw.

„Mobbing im Netz lässt sich nie ganz verhindern unabhängig davon, wie sicher Netze sind oder ob sie über rote Knöpfe verfügen, mit denen man Angriffe im Netz melden kann. Denn: Die Auslöser für die Konflikte, für Beschimpfungen, Demütigungen und Beleidigungen im Netz sind auf den Schulhöfen, also in der realen Welt verankert. Und nur dort können sie auch gelöst werden und das je früher desto besser.“

Wer Opfer von Cyberbullying wird, kann zunächst meist nur hilflos reagieren. Mittels Argumenten hat man gegen eine anonyme Gruppe keine Chancen. Mangelndes Selbstbewusstsein verschärft dabei die Situation unter Umständen. Als Außenseiter kann man wie im wirklichen Leben auch hier von der Internetcommunity nur schwerlich bzw. keinen Beistand erwarten: steht erst einmal ein entwürdigendes Video im Netz, können es schnell Hunderte oder Tausende sehen und allzu schnell und einfach lässt sich eine bereits erfolgte Stigma nicht wieder entfernen. Hinzu kommt die Ungewissheit der Urheberschaft.

Eltern müssen mit den Betroffenen intensiv die Situation erörtern und auf alle Fälle im entsprechenden Fall die Schule informieren.[14] Erwachsene können bei Cyber-Mobbing gegen Kinder und Jugendliche auch eingreifen, indem sie möglichst schnell die Polizei informieren: diese kann die Täter unter Umständen identifizieren und eine Strafverfolgung einleiten; das ist allerdings dadurch erschwert, dass entsprechende Server oft im Ausland angemeldet sind und sich damit einer eventuellen Strafverfolgung entziehen bzw. nicht deutschem Recht unterliegen.

Bei jedem seriösen Netzwerkanbieter bzw. Seitenbetreiber besteht die Möglichkeit, beleidigende, unseriöse, unethische oder sonst wie auffallende Seiten, Profile oder Darstellungen zu melden und ihre Löschung zu beantragen.

Die Verbesserung der Medienkompetenz und des Verständnisses von Eltern, Lehrern und Erziehern steht mit an erster Stelle der Vorsorge. Der gut gemeinte Ratschlag, Computer und/oder Handy einfach auszuschalten und auszulassen, greift in einer medialen und vernetzten Wirklichkeit zu kurz; zudem gelten diese Regeln – sofern sie je von den Verantwortlichen aufgestellt wurden – nur bis zum Unterrichtsende, so dass sich diejenigen Fälle, bei denen nach der Schule entwürdigende Szenen gegebenenfalls mitgefilmt werden, durch diesen Ratschlag weder beeinflussen noch ausschließen lassen.

Cyber-Mobbing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Allerdings sind einzelne Formen von Cyber-Mobbing strafbar. Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. Jugendliche werden in der Regel mit einer Mindeststrafe von bis zu 10 Monaten Jugendhaft oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Auch kann es zivilrechtlich geahndet werden (zum Beispiel durch eine Abmahnung).

Cybermobbing findet allerdings auch in Foren oder auf Webseiten statt, die sich der deutschen Rechtsprechung völlig entziehen. Ein Großteil der als Cyber-Mobbing bezeichneten Aktivitäten haben sich auf Webseiten und Foren verlagert, die im Ausland angemeldet sind; allerdings ist es nach wie vor auch noch in deutschen sozialen Netzwerken ein Problem.[23]

Das Jugendschutzgesetz enthält spezielle Passagen, die sich auf Mediennutzung beziehen.[24] Im Zusammenhang mit gewalthaltigen Medien erscheint der Teilaspekt der Nachahmung, das Aufgreifen und Ausleben einer Idee durch junge Menschen als relevant für das Verständnis auch von Schulschießereien. Darauf deuten dort Nachahmungen von Heldenfiguren durch die Täter.[25] aus bekannten Filmen oder Computerspielen hin. Die Gefahr von Nachahmungstaten und Trittbrettfahrern steige zudem durch die Häufung der Fälle und der Medienpräsenz.

Bisher wird in Deutschland allerdings im Gegensatz z. B. zum Vorgehen in England keine kriminalpolizeiliche Statistik über den Einfluss von Cyber-Mobbing auf Suizide (von Jugendlichen) geführt.

Das OLG Köln stellt im November 2007 fest, dass „eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für eine Orientierung von Schülern und Eltern dienlich und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann. Gerade der schulische Bereich und die konkrete berufliche Tätigkeit von Lehrern sind durch Bewertungen gekennzeichnet, so dass es – auch vor dem Hintergrund eines Feedbacks – nahe liegt, diese im Rahmen einer Evaluation zurückzugeben. Sie stellen, obwohl in Notenstufen angegeben, eher gegriffene, subjektive Einschätzungen widerspiegelnde Wertungen dar, die dennoch geeignet sein können, Schülern und Lehrern eine gewisse Orientierung in der Einschätzung der bewerteten Kriterien zu ermöglichen.[26] Die genannten Foren können die Nutzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit unterstützen, da keine direkten Repressalien zu befürchten sind. Beispielsweise würden wahrscheinlich kurz vor anstehenden Beurteilungen wenige Schüler Unterrichtsmethoden ihres Lehrers als gerade ausreichend oder befriedigend bewerten. Grundrechtlich geregelt ist die Meinungsfreiheit in Art. 5 GG, welche allerdings ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre findet.

„Steht allerdings nicht eine Diffamierung oder Herabsetzung der Person als Ziel dieser Äußerungen im Vordergrund, sondern vielmehr die Bewertung von Eigenschaften, die sich jedenfalls auch im schulischen Wirkungskreis spiegeln, genießt auch hier die Meinungsfreiheit Vorrang. Dabei ist bei der Diktion und Formulierung der Kriterien auch auf den Sprachgebrauch der Zielgruppe (hier: Schüler und Jugendliche) abzustellen. Zudem schützt das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811). Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193). Vor allem reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2. Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).“

– OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2008[27]

Selbst unter Pseudonym wurde die private Meinungsäußerung von Rechtsprechungsseite gewürdigt:[28] „Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schutzwürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte.“ Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen als Schmähung darstellen.[29] Eine Äußerung ist als Schmähkritik anzusehen, wenn sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache bezieht, sondern jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen besteht.

Quelle:Wikipedia