"Herr Ober, welchen Wein empfehlen Sie uns zum Valentinstag?"
"Kommt darauf an."
"Wie? Was? Worauf?"
"Na, möchten Sie feiern oder vergessen?"
Ein wohl recht aktuelles Thema.
Es geschah am Rande einer Landwirtschaftskonferenz im Januar, dass 22 EU-Mitgliedstaaten das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ unterzeichnet haben.
Diese Vereinbarung trägt das Kürzel "ACTA".
Nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement
Im ursprünglichen Sinne war es als ein Handelsabkommen gedacht, welches den Handel mit gefälschter Markenware eindämmen sollte.
Ursprünglich...
Nachdem nun mehr oder weniger festgestellt wurde, dass ACTA nicht nur im Sinne eines Urheberrechtes fungiert, sondern nicht nur vage formuliert, eine Überwachung darstellt, wurden viele Stimmen laut.
So behandelt z.B. Abschnitt Fünf, Artikel 27, des Vertragswerks die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt“
Demzufolge müsste jeder Provider die Daten und Internet- Adresse herausgeben, die bei Verstößen eine Identifizierung von Personen ermöglichen.
Hier geht in der Hauptsache um Überwachung, und allein da wird schon das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt, da durch diese Überwachung selbst Verlinkungen und übernommene Zitate eine Straftat darstellen.
Ich persönlich kann mich mit diesem Abkommen nicht anfreunden. Empfinde es als weiteres Überwachungsinstrument und Kontrolle.
Zumal ich die einzelnen Artikel, bis auf den kritisierten 27 nirgendwo finden kann. Kann mir jemand helfen, wo ich diese Artikel alle finde?
Was denkt Ihr darüber?
LG Mona
| Nein, nein... Das ist kein Werbevideo für eine Karriere als freiwilliger Soldat bei der deutschen Bundeswehr sondern eines unserer österreichischen Nachbarn, welches diese inzwischen aber auch von ihrer Werbewebseite genommen haben... Sieht gut aus, nicht wahr...? Würdet ihr euren Töchtern und Söhnen raten nun als Söldner zur Bundeswehr zu gehen um im Fall des Falles Leute ( Soldaten und/oder Zivilbevölkerung ) zu killen oder selbst gekillt zu werden...? Lieve groetjes vom
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Zensur und Meinungsfreiheit.
Was ist Zensur oder Meinungsfreiheit in einem Forum überhaupt?
Zensur:
Man hat in Foren weder theoretisch noch praktisch überhaupt eine Möglichkeit zur Zensur.
Der Begriff Zensur beschreibt nämlich grundsätzlich erst mal die "Staatliche Vorabkontrolle" von Medien.
Mit Medien sind Massen-Medien gemeint die auch eine gewisse Verbreitung haben.
Ein Forum und hätte es auch mehr als 5.000 Besucher am Tag ist sehr weit von der Definition Massenmedium entfernt.
Zensur bezeichnet auch die Nichtzulassung von Inhalten.
Ein unangebrachter Kommentar z.B., mit den Worten du Blödmann, ist sicher für den Poster eine immens wichtige Aussage, hat aber richtig gesehen überhaupt keinen Inhalt .
In Deutschland wird das Recht zur freien Meinungsäußerung und das Verbot der Zensur durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verbietet die Vorschrift allerdings nur die Vorzensur.
Als Vor- oder Präventivzensur werden dabei
...einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) bezeichnet (BVerfGE 33, 52 [1]).
Dagegen soll die Nachzensur, also die Kontrolle einer Äußerung nach ihrer Veröffentlichung, nicht generell verboten sein.
Meinungsfreiheit:
Was ist überhaupt eine Meinung?
Beispiel:
Ich mag Mona nicht!
Das ist eine Meinung!
Niemand mag Mona!
Da ist keine Meinung, das ist eine falsche Tatsachenbehauptung.
Eine Tatsachenbehauptung ist alles was dem Beweis zugänglich ist.
Kann der Schreiberling nicht beweisen, dass er alle Menschen die Mona kennen, gefragt zu haben ob sie sie mögen oder nicht, und hat auch nur einer gesagt er mag Mona, dann ist eine solche Äußerung verboten da sie eine Tatsachenbehauptung und keine Meinungsäußerung darstellt.
Ich bin der Meinung niemand mag Mona.
Ist ebenfalls eine unerlaubte falsche Tatsachenbehauptung.
Der Irrglaube das die Wertung einer Aussage sich durch Zusätze wie ich meine oder ich glaube revidieren lässt ist weit verbreitet.
Fakt jedoch ist das das Bundesverfassungsgericht diesen Versuchen die Meinungsfreiheit auszuweiten und unerlaubten so genannten Versteckten falschen Tatsachenbehauptungen Tür und Tor zu öffnen, längst einen Riegel Vorgeschoben hat.
Mona ist doof.
Das ist zwar eine Meinung aber dennoch verboten.
Diese Meinung beinhaltet zwar weder eine Tatsachenbehauptung noch eine Beleidigung, jedoch enthält sie ein Werturteil.
Ein Werturteil ist die Abgabe einer Wertung über eine Person.
Werturteile sind aber nur dann erlaubt wenn sie nicht ausschließlich schmähende Absichten haben und sich mit der Sache an sich befassen.
Ausschließlich schmähend ist eine Wertung immer dann, wenn sie eine Person bewusst zum Zwecke des Schlechtmachens darstellt.
Nun zu Artikel 1 des Grundgesetzes, die Sache mit der Würde.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Würde eines Menschen verletzt alles, was ihn beleidigt, herabwürdigt und in einem falschen Licht darstellen lässt etc.
Artikel 5 des Grundgesetzes regelt die Meinungsfreiheit.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Den Absatz 2 möchte ich an dieser Stelle gern noch einmal wiederholen:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
LG Mona
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Da meine Postings hier in diesem öffentlichen Forum... ...z.T. nun von Threaderöffnern gelöscht, also zensiert werden, möchte ich gerne diesen Thread nutzen um doch noch auf Postings anderer User antworten zu können... Lieve groetjes vom
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